AGB Digital Signage
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung und den Betrieb von Digital-Signage-Systemen (Managed Service)
Stand: Juli 2026 · Version 1.0
Anbieter dieser Leistungen:
J&P Media Labs GmbH · Walther-Rathenau-Straße 173 · 26954 Nordenham
Vertreten durch den Geschäftsführer Julian Schwuchow · Registergericht: Amtsgericht Oldenburg, HRB 212449 · USt-IdNr.: DE313229559
Kontakt: +49 4731 3249460 · office@jp-labs.de · www.jp-labs.de (nachfolgend „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Vermietung von Digital-Signage-Hardware, die Bereitstellung der zugehörigen Softwarelizenz sowie die damit verbundenen Betriebs- und Serviceleistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Als Textform gilt auch die Kommunikation per E-Mail.
(3) Maßgeblicher Inhalt des Vertrages sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Leistungsbeschreibung, das Übergabe-/Montageprotokoll sowie diese AGB.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein oder mehrere kommerzielle Digital-Signage-Displays (nachfolgend „Hardware“ oder „Mietsache“) zur Nutzung und stellt die zum Betrieb erforderliche cloudbasierte Content-Management-Software (nachfolgend „Software“) als Nutzungsrecht zur Verfügung.
(2) Sofern im Angebot vereinbart, umfasst die Leistung zusätzlich das erforderliche Zubehör (insbesondere Standfuß/Rollständer, Wandhalterung, Kabel und Fernbedienung) sowie die Lieferung, Aufstellung bzw. Montage und Erstinbetriebnahme am vereinbarten Standort.
(3) Der Anbieter erbringt während der Vertragslaufzeit folgende Betriebs- und Serviceleistungen: technische Bereitstellung und Einrichtung des Systems, Fernüberwachung des Betriebszustands, Einspielen von Software- und Sicherheitsupdates, technischer Support sowie Störungsbeseitigung nach Maßgabe von § 9.
(4) Die inhaltliche Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung der wiedergegebenen Inhalte obliegt dem Kunden. Der Anbieter stellt hierfür einen persönlichen Zugang zum Managementsystem bereit, über den der Kunde seine Inhalte selbst verwalten kann. Eine Erstellung oder redaktionelle Betreuung von Inhalten durch den Anbieter erfolgt nur, soweit dies gesondert vereinbart und vergütet wird.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Drittanbieter (insbesondere Rechenzentrums- und Softwaredienstleister) einzusetzen.
§ 4 Bereitstellung, Lieferung und Installation
(1) Der Kunde stellt am Aufstellort rechtzeitig einen geeigneten Standort mit funktionsfähigem Stromanschluss sowie einem für den Betrieb geeigneten Internetzugang unentgeltlich zur Verfügung. Die Anforderungen an Standort und Anschluss werden dem Kunden auf Wunsch mitgeteilt.
(2) Liefer- und Installationstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform bestätigt werden. Wird ein vereinbarter Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, kann der Anbieter den hierdurch entstandenen Mehraufwand gesondert berechnen.
(3) Die Bereitstellung gilt mit der Übergabe der Hardware bzw. mit der Inbetriebnahme am Standort als erfolgt. Übergabe und ordnungsgemäße Funktion werden im Übergabe-/Montageprotokoll dokumentiert, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
§ 5 Eigentum an der Hardware
(1) Die überlassene Hardware und das Zubehör bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum des Anbieters. Ein Eigentumsübergang auf den Kunden findet nicht statt; ein Erwerbsanspruch besteht nicht.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache an Dritte zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, unterzuvermieten oder in sonstiger Weise Dritten zu überlassen. Veränderungen an der Hardware (insbesondere Öffnen des Gehäuses, Aufkleben, Umbauten) sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
(3) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Mietsache zugreifen, etwa durch Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen. Etwaige Kosten der Intervention trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
(4) Der Kunde verwahrt die Mietsache pfleglich und schützt sie vor Beschädigung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff. Der Kunde trägt ab Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nicht; die Regelungen zur Haftung des Kunden für von ihm zu vertretende Schäden nach § 9 bleiben unberührt. [Prüfen: siehe Hinweise]
§ 6 Nutzungsrecht an der Software
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bereitgestellte Software im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs zu nutzen.
(2) Die Software wird als cloudbasierter Dienst bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf lokale Installation besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln, anzupassen und zu aktualisieren, soweit der vertraglich geschuldete Funktionsumfang hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(3) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er ist für alle über seinen Zugang veranlassten Vorgänge verantwortlich.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde betreibt die Hardware bestimmungsgemäß und beachtet die Bedien- und Sicherheitshinweise des Herstellers und des Anbieters.
(2) Der Kunde stellt während der Vertragslaufzeit die für den Betrieb erforderliche Strom- und Internetversorgung sicher und trägt die hierfür anfallenden Verbrauchskosten selbst.
(3) Störungen, Beschädigungen oder den Verlust der Mietsache zeigt der Kunde dem Anbieter unverzüglich in Textform an.
(4) Der Kunde gewährt dem Anbieter bzw. dessen Beauftragten nach vorheriger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zum Aufstellort, soweit dies zur Erbringung der Leistungen, zur Wartung, Störungsbeseitigung, zum Austausch oder zur Rücknahme der Hardware erforderlich ist.
§ 8 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, GEMA
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten und wiedergegebenen Inhalte allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche für die Wiedergabe erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Für die öffentliche Wiedergabe von Musik oder sonstigen geschützten Werken ist der Kunde selbst verantwortlich und schließt erforderliche Lizenzverträge (z. B. mit der GEMA) auf eigene Kosten ab.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder deren Wiedergabe gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach Kenntniserlangung zu sperren oder zu entfernen und den Kunden hierüber zu informieren. Eine Pflicht zur Überwachung der Inhalte des Kunden besteht nicht.
§ 9 Instandhaltung, Störungen und Austausch
(1) Der Anbieter hält die Mietsache während der Vertragslaufzeit in einem betriebsfähigen Zustand und beseitigt gemeldete Störungen innerhalb einer angemessenen Frist während der üblichen Geschäftszeiten.
(2) Die Störungsbeseitigung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Fernwartung, Reparatur vor Ort oder Austausch des Geräts. Ist ein Austausch erforderlich, kann anstelle des ursprünglichen Geräts ein gleichwertiges Gerät bereitgestellt werden.
(3) Ausgenommen von der Instandhaltungspflicht des Anbieters sind Störungen und Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, äußere Einwirkung, Eingriffe Dritter, höhere Gewalt oder eine vom Kunden zu vertretende Ursache zurückzuführen sind.
(4) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Defekt der Hardware sorgt der Anbieter für Reparatur oder Austausch. Bei Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für Reparatur oder Ersatz.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die monatliche Miet- und Servicegebühr ist, sofern nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung, Installation) werden nach Erbringung in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
(4) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich vorübergehend einzustellen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 11 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten laufenden Entgelte bei einer Veränderung der zugrunde liegenden Kosten (insbesondere Einkaufs-, Lizenz-, Energie- und Personalkosten) angemessen anzupassen, frühestens jedoch zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal je Kalenderjahr.
(2) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 5 % des bisherigen Entgelts, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu, das er innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform ausüben kann.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Leistungen und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug gerät oder wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung verletzt.
(4) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
§ 13 Rückgabe der Hardware
(1) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht an Hardware und Software. Der Kunde hat die Mietsache einschließlich des überlassenen Zubehörs in ordnungsgemäßem, dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zur Abholung bereitzuhalten bzw. nach Vereinbarung zurückzugeben.
(2) Der Anbieter holt die Mietsache nach Terminabstimmung beim Kunden ab oder vereinbart eine anderweitige Rückgabe. Der Kunde gewährt hierzu den erforderlichen Zugang.
(3) Die mit der Beendigung des Vertrages anfallende Demontage und Abholung der Hardware ist eine gesondert zu vergütende Leistung (Position „Demontage“). Berechnet werden je Einsatz die Fahrtkosten für An- und Abfahrt in Höhe von 2,50 € je gefahrenem Kilometer ab dem Standort des Anbieters (J&P Media Labs GmbH, Kanalstraße 7, 27570 Bremerhaven) sowie ein Arbeitsaufwand von 0,5 Stunden je Gerät zu einem Stundensatz von 65,00 € netto. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Demontage fällt bei jeder Beendigung des Vertrages an, unabhängig vom Grund der Beendigung.
(4) Für über die normale Abnutzung hinausgehende, vom Kunden zu vertretende Schäden oder für nicht zurückgegebenes Zubehör kann der Anbieter Ersatz des Zeitwerts bzw. der Wiederbeschaffungskosten verlangen.
(5) Nach Beendigung des Vertrages gespeicherte Inhalte des Kunden werden nach Ablauf einer angemessenen Frist gelöscht. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Inhalte selbst verantwortlich.
§ 14 Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Der Anbieter hält die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
(2) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 15 bleibt unberührt.
(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Minderungs- oder Gewährleistungsansprüche. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme oder Ersatzvornahme ist ausgeschlossen; der Kunde meldet Mängel stattdessen nach § 7 Abs. 3.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung oder mittelbare Schäden, soweit nicht ein Fall der Absätze 1 oder 2 vorliegt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die auf vom Kunden bereitgestellte Infrastruktur (insbesondere Strom- und Internetversorgung) oder auf Leistungen Dritter (z. B. Telekommunikations- und Cloud-Anbieter) zurückzuführen sind, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Setzt der Anbieter zur Leistungserbringung Drittanbieter ein, die als weitere Auftragsverarbeiter tätig werden, informiert er den Kunden hierüber im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Energie- und Rohstoffmangel sowie großflächige Störungen der Telekommunikations- oder Stromnetze.
(2) Der Anbieter unterrichtet den Kunden über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil zu kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Geänderte AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; ein Kündigungsrecht des Anbieters bleibt unberührt.